Wiedererlangung der
Betriebserlaubnis
Stellungnahme der
TÜV Kraftfahrt GmbH, Köln:
Ist die
Betriebserlaubnis nicht mehr vorhanden, muss eine neue Betriebserlaubnis bei der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Behörde erteilt einen
Auftrag zur Erstellung einer neuen Betriebserlaubnis durch den
Fahrzeughersteller oder zur Erstellung eines Gutachtens durch einen amtlich
anerkannten Sachverständigen. Dazu muss das Fahrzeug auf einer Technischen
Prüfstelle vorgeführt werden. Ist das Fahrzeug ohne Mängel kann auf der
Grundlage des Gutachtens des Sachverständigen durch die Straßenverkehrsbehörde
die Betriebserlaubnis erteilt werden.
Stellungnahme des
TÜV Hessen:
Der Weg zu einer neuen Betriebserlaubnis ist für kleine und große Krafträder vom
Ablauf her identisch. Der Unterschied besteht darin, dass für Kraftfahrzeuge,
die nicht dem normalen Zulassungsverfahren unterliegen (Fahrzeuge mit
Versicherungskennzeichen), bei der Begutachtung ein Betriebserlaubnisvordruck (§
18 Abs. 5 StVZO) an Stelle eines § 21 Gutachtens durch die Prüfstelle
ausgefertigt wird. Die Zulassungsstelle erteilt dann, wenn die KBA-Anfrage
vorliegt, die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug direkt auf dem
Betriebserlaubnisvordruck.
Empfohlener Ablauf:
Wenn das Zweirad TÜV - fertig ist, fragt man beim
Kraftfahrtbundesamt
an, ob das Fahrzeug als angemeldet oder gestohlen gemeldet ist. Dies ist
zwingend erforderlich, denn ohne diese Auskunft wird der Sachverständige kein
Gutachten erstellen. Das Formular kann
hier
herunter geladen werden. Die Gebühr (Nachname) beträgt 14,20 €. Die Auskunft
gilt nur vier Wochen lang! Wenn man die Auskunft erhalten hat, fährt man
umgehend zum TÜV. Der inspiziert das Zweirad und fragt beim Zentralarchiv des
TÜV nach einer bestehenden Betriebserlaubnis und bekommt die Daten gefaxt. Diese
vergleicht er mit dem vorgeführten Fahrzeug. Eine Briefkopie einer baugleichen
Maschine nutzt gar nichts, denn theoretisch kann die Betriebserlaubnis von
Rahmennummer xy zu Rahmennummer xy + 1 durch Modellpflege eine andere sein.
Briefkopien sind nur ein ungefährer Anhaltspunkt und werden von offizieller
Seite (z.B. Zulassungsstelle, Polizei) nicht akzeptiert!
Wenn alles in Ordnung ist, erstellt der TÜV-Mann ein Gutachten, mit dem man auf
der Zulassungsstelle Kfz-Brief, Kfz-Schein und Nummernschild bekommt. Bei Mofas
erhält man den Stempel auf den Betriebserlaubnisvordruck und mit diesem kann man
ein Versicherungskennzeichen erwerben.
Trotz aller Tipps empfehlen wir, beim TÜV und Zulassungsstelle vorher anzurufen
(bevor man die Anfrage ans KBA stellt).